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Kostenrechner

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind für uns kein Tabu.
Natürlich kosten anwaltliche Leistungen, wie jede Dienstleistung, Geld. Grundsätzlich ist das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Aber auch hier gibt es Ausnahmemöglichkeiten. So kann in außergerichtlichen Angelegenheiten auch ein Festpreis oder Stundenhonorar vereinbart werden.
Lassen Sie die Möglichkeiten des Einsatzes von Rechtsschutzversicherungen, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierung usw. prüfen.
Betrachten Sie daher den vorhandenen Gebührenrechner als erste Orientierung und sprechen Sie mit uns!

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