Arbeitsrecht

Durch das Arbeitsrecht wird nicht nur das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch die Rechtsbeziehung zwischen den Tarifvertragsparteien in ihrem Verhältnis zum Staat umfassend geregelt.

Zum Arbeitsrecht gehört u. a. die Kündigungsschutzklage oder die Klage auf ausstehenden Lohn. Ebenso sind regelmäßig Themen der anwaltlichen Tätigkeit die Prüfung der Gültigkeit arbeitsvertraglicher Regelungen, Prüfung von Abmahnungen, Zeugnissen, Auflagen, Änderungen des Arbeitsvertrages u. v. m.