Baurecht

Zu unterscheiden ist hier die Frage des öffentlichen und privaten Baurechtes. Im öffentlichen Baurecht werden z. B. Fragen in Zusammenhang mit der Genehmigung des Vorhabens oder Verfügungen des zuständigen Bauamtes wie Auflagen, Baustopp, Beschränkungen usw. behandelt.

Inhalt des privaten Baurechtes sind u.a. Fragen der Prüfung und Gestaltung von Bauwerks-, Bauträgerverträgen bzw. die umfassende rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zur rechtlichen Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Zahlungsansprüchen, Mängelrügen oder der Abwehr von ungerechtfertigt erhobenen Nachträgen/Forderungen.

Darüber hinaus tangiert das Baurecht sehr stark mit artverwandten Rechtsgebieten, so dem Architektenrecht oder öffentlichem Recht in Form des Abgabenrechtes oder der Erhebung für Straßenausbau- oder Anschluss- und Benutzungsbeiträgen.