Familienrecht

Rechtsanwalt Schröper ist seit 07.10.2015 Fachanwalt für Familienrecht. Hier sind regelmäßig Fragen im familiären Zusammenhang zu klären, wie Fragen einer Trennung/Ehescheidung mit den diesbezüglichen Schwerpunkten wie Ausgleich eines möglichen Zugewinns in der Ehezeit, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich und dergleichen. Darüber hinaus beschäftigt sich das Familienrecht auch mit Fragen des Kindschaftsrechts, beispielsweise der Frage der Anerkennung bzw. Anfechtung einer Vaterschaft, Fragen zum Umgang mit den Kindern, Unterhaltsfragen sowie sorgerechtliche Problematiken (Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, …).

Aufgrund dieses Schwerpunktes unserer Kanzlei mit diesbezüglicher Erfahrung stehen wir gerne bei Fragen und Problemen zur Verfügung.